- Nach der Vergabeentscheidung wickelt die KWL die Auftragsvergabe im Namen und für Rechnung der Bestellergemeinde ab.
- Der Aufbauhersteller, der den Zuschlag erhalten hat bespricht mit der Bestellergemeinde die Detailausführung des Aufbaus.
- Während der Ausbauphase hat die Bestellergemeinde jederzeit die Möglichkeit zur Kontrolle beim Aufbauhersteller. Daneben ist die KWL berechtigt, Qualitätskontrollen durchzuführen.
- Die Kommune übernimmt das fertiggestellte Fahrzeug und begleicht die ihr direkt vom Aufbauhersteller übersandte Rechnung.
- Die KWL erhebt für ihre gesamte Tätigkeit eine Provision von 3 % auf die erzielten Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das Honorar beträgt höchstens 5.500 Euro zuzüglich der am Liefertermin gültigen MwSt.